8. Stendal und Hamburg.
Wie oben ausgeführt, wurde zu Rostock von den Städten „Saxonie et Slavie" der Beschluß gefaßt, daß alle Streitigkeiten am Hofe zu Nowgorod künftig nicht mehr zu Wisby, sondern in Lübeck als Oberinstanz zum Austrag gelangen sollten; das war im Jahre 1293. Während von 24 Städten, darunter auch Stendal, Zustimmungserklärungen in Rostock einliefen, hielten Hamburg, Bremen, die beiden Rivalen Lübecks, Münster und vor allem Soest „als die angesehensten Gründer des Hofes zu Nowgorod und frühesten Besucher Gotlands" an dem alten Herkommen fest. Damit hatten jene 24 Städte ihrerseits mit den alten nach Hamburg hin gerichteten Traditionen gebrochen und sich Lübeck ganz in die Arme geworfen. Die Vorherrschaft Lübecks war damit begründet. Dennoch war das Verhältnis zwischen Stendal und Hamburg freundlich, besonders im Jahre 1466 und in den folgenden Jahren; Stendal leistete den Hamburgern einen besonderen Dienst. Die Stadt Gent in Flandern hatte den Privilegien Hamburgs zuwider eine besondere Steuer auf das Hamburger Bier gelegt. Trotz wiederholter Beschwerden Hamburgs bei den in Lübeck und sonst versammelten Hansestädten, trotz häufiger Schreiben der Hansestädte an Gent, trotz vielfältiger Bemühungen des deutschen Kaufmanns zu Brügge bei Gent hatte letztere Stadt die Steuer nicht abgestellt, sondern sich mit Armut und Rentenbelastung und dem letzten Krieg entschuldigt und um Geduld gebeten. Hamburg erklärte 1466 Dez. 22, daß es sich jetzt nicht länger gedulden könnte, da es nicht verpflichtet wäre, mit seinem Schaden Gents Nutzen zu fördern. Es beabsichtige, eine entsprechende Steuer auf die nach und durch Hamburg geführten Genter Waren und Laken zu setzen. Hamburg aber bat Stendal, „nochmals in Güte bei Gent zu vermitteln, schriftlich es zur Aufhebung der Steuer und zur Rückgabe der bereits erhobenen Steuer aufzufordern"; Hamburg begründete die Bitte an Stendal gerade damit, daß die Stendaler Kaufleute in Genter Laken und Gütern mehr als die Kaufleute anderer Städte hantierten, d. h. Geschäfte machten, oder wie es in dem Briefe heißt: „Nachdem juwe kopman sodane Ghendesche laken unde gudere dat meste part vor ander stede koplude hanteret". Diese Worte des Rates von Hamburg sowie die Hoffnung, daß Stendals Vermittlung bei Gent am wirksamsten sein werde, geben ein wichtiges Zeugnis für den damaligen Umfang des Stendaler Tuchhandels. Stendal war die Stadt, in der man, wie es in einem Rezeß zu Lübeck vom Jahre 1423 heißt, grove lakene maket. Dem Verlangen Hamburgs entsprach Stendal in einem Schreiben an Gent vom 16. Jan. 1467. Es teilte Hamburgs Beschwerde mit, wies hin auf sein enges Freundschaftsverhältniß zu Hamburg und bat um Aufhebung der auf das Hamburger Bier gesetzten Steuer, da sonst Schaden und Mißhelligkeiten entstehen würden. Wenn nämlich Hamburg die durch Hamburg gehenden gentschen Waren und Laken seinerseits mit Abgaben belegte, könnten die Kaufleute der Stadt sie nicht mehr führen (hantirende).
Die hansischen Hauptstädte Lübeck, Hamburg, Rostock und Wismar waren wenige Jahre später wieder vollständig durch ihre auswärtigen hansischen Beziehungen, vor allem durch den Krieg mit England, in Anspruch genommen. Vom Juli bis September und vom 26. Nov. bis zum 13. Dez. 1473 wurden zu Utrecht Verhandlungen über die englische Angelegenheit gepflogen. Da aber diese Verhandlungen keine rechten Ergebnisse erzielt hatten, wurde beschlossen, sie 1474 nochmals zu erneuern, zuvor aber einen allgemeinen Hansetag für den Januar nach Lübeck auszuschreiben. Goslar, Magdeburg, Hildesheim, Göttingen, Stendal, Einbeck, Northeim, Helmstedt und Braunschweig traten 1473 Dez. 8 an letzterem Vororte zusammen und erklärten Lübeck gegenüber, ihre Vollmachten für diesen dritten Utrechter Tag nur unter der Bedingung erteilen zu wollen, daß Hamburg gestatte, daß die nach England bestimmten Waren ihrer Angehörigen in die hamburgischen Schiffe verladen werden dürften (ore gudere mede in oren schepen na geborliker wyse na Engelant wedder unde vort to schickende). Dieses Schreiben wurde sofort von Lübeck an Hamburg gesandt, worauf der letztere Ort 1473 Dez. 20 antwortete, die sächsischen Hansestädte sollten vorläufig nur ja ihre Vollmacht erteilen, damit England nichts von dem inneren Zwiespalt des Bundes zur Unzeit merke. Sei der Streit erst beigelegt, so wolle es Fleiß bei seinen Mitbürgern anwenden, daß jener Wunsch der Städte erfüllt werde. Trotzdem finden wir keine von diesen niedersächsischen Hansestädten bei den im Februar 1475 zu Utrecht eröffneten Verhandlungen vertreten. Deshalb wurde von dem im April 1474 in Lübeck zusammengetretenen allgemeinen Hansetag für den 22. Mai dieses Jahres für die beiden hansischen Vororte des niedersächsischen Drittels, für Magdeburg und Braunschweig sowie für Stendal eine Zusammenkunft nach Salzwedel ausgeschrieben, zu der sich von den wendischen Städten der Lübecker Doktor und Syndikus sowie Bevollmächtigte Lüneburgs einzufinden hätten. Die letzteren sollten in der Salzwedeler Herberge über den 1474 den 28. zu Utrecht mit England geschlossenen Frieden berichten, denen von Magdeburg, Braunschweig und Stendal den Rezeß geben, damit sie ihn ihren Beistädten mitteilen und deren Zustimmung einholen könnten. Pünktlich kamen besagte Städte zum bestimmten Termine der Weisung nach und sandten am 8. Juli 1474 ihre Einwilligung nach Lübeck. Nun lag es vor andern an Hamburg, dem Versprechen bezüglich der Ausfuhr nach England über Hamburg nachzukommen. Deshalb wurde eine neue Zusammenkunft mit diesem niedersächsischen Drittel für den 9. Okt. in Lüneburg festgesetzt, zu der auch Stendal und Salzwedel besondere Einladungen erhielten. Aber die beiden Vororte sowohl wie die anderen Hanseorte „desser egge" waren am Erscheinen verhindert und so konnte jener Punkt vorläufig nicht zum Abschluß kommen (vergl. Eschebach a. a. O. Seite 121 ff.). Erst auf einer Versammlung zu Lüneburg wurde eine am 20. Febr. 1476 erlassene Ausfuhrordnung, die den Angehörigen der deutschen Hanse für dieses Mal die Erlaubnis erteilte, in Hamburg eigene Schiffe nach London zu befrachten, zur Kenntnis der niedersächsischen Städte gebracht. Damit aber war die Hamburger Angelegenheit endgültig noch nicht erledigt. Zum nächsten großen Hansetag von Ende Mai bis Ende Juni in Lübeck sagten sowohl Magdeburg wie auch Braunschweig anfangs ab, vereinigten sich in der an Lübeck gerichteten Bitte, Hamburg endlich dazu zu veranlassen „unse ware in ore schepe na Engenland mede gelik ohn intoschepende". Erst nachträglich trafen noch Bevollmächtigte beider Städte ein, konnten sich indessen auch hier mit den Hamburger Bevollmächtigten „van der inschepinge halven van der Elve in Engelant" nicht einigen. Ob Gent die Steuer auf Hamburger Bier aufgegeben, ob Hamburg sein Versprechen betreffend Schiffahrt nach England erfüllt, habe ich in den Rezessen nicht feststellen können. Im allgemeinen aber kann man annehmen, daß das Schweigen Erfüllung der Wünsche dort Hamburgs, hier der niedersächsischen Städte bedeutet.