2. Stendals älteste Handelsbeziehungen.

Fast wunderbar klingt die Nachricht, daß schon wenige Jahre nach der Gründung der Stadt Bürger mit dem fernen Lübeck in Verbindung getreten sein müssen; wenigstens hatte sich schon 1177 ein aus Stendal stammender Bürger Gerhard, ein angesehener Mann, dort ansässig gemacht. Ob nicht doch der Blick auf die elbabwärts fahrenden Schiffe Herz und Fuß dieses Stendalers früh in die weite Ferne gelenkt hatte? Nicht minder wunderbar berührt die andere, schon aus dem 13. Jahrh. stammende Nachricht, daß sich in der Binnenstadt Stendal eine Gilde der Seefahrer gebildet und mit der Gilde der Gewandschneider vereinigt habe; wir wollen den Lesern nicht die köstlichen 1288 urkundlich bezeugten Namen dieser Gildebrüder vorenthalten: „confratres fraternitatis pannicidarum, qui wandsnidere dicuntur, et stagna petentium, qui severre nuncupantur". Wenn wir nun vernehmen, daß unter dem stolzen Namen stagna Nord- und Ostsee und unter dem etwas dunklen Worte severre Seefahrer verstanden sein sollen, so können wir es ahnen, daß die Stendaler Seefahrer dieselben waren wie die Flandern-England-Schoonenfahrer anderer Städte, also unternehmende Kaufleute, die mit ihrem Handel nach der Nord- und Ostsee strebten. Es ist wohl nur ein Zufall, daß für den Handel nach dem damals die Ostsee beherrschenden Wisby nur die Beteiligung der Nachbarstadt Salzwedel nachgewiesen ist; sicherlich sind auch Stendaler Kaufleute an dem Ostseehandel in dieser frühen Zeit beteiligt gewesen.

Urkundlich sind nun aber die Handelsbeziehungen Stendals zu Hamburg, England, Flandern, Harderwijk (Stadt in Niederlanden im Gelderland am Zuidersee) und Wismar bezeugt. Goetze führt a. a. O. S. 47 einen Vertrag mit dem Grafen Adolf von Holstein und dessen Söhnen an, in welchem märkische Kaufleute eine Ermäßigung der Zölle für verschiedene Handelsartikel verlangten und erhielten. Dieser Vertrag ist ebenfalls von Stendal und von Salzwedel abgeschlossen worden, denn die Originalurkunde mit dem Reitersiegel des Grafen wird nach Goetze noch jetzt in Salzwedel aufbewahrt, während eine andere Urkunde für den Rat in Hamburg unter dem Stadtsiegel von Stendal ausgestellt war. Unter den 6 kaufmännischen Zeugen des Vertrages finden sich ein Hildebold und ein Konrad von Salzwedel, während ein 3. Zeuge, Alard von Querstedt, jedenfalls ein Bürger von Stendal gewesen ist, wo die Familie auch später noch vertreten war, während sie in Salzwedel nicht nachweisbar ist.

Wir müssen auch den Inhalt der folgenden Urkunden kurz anführen, weil wir daran eine wichtige Betrachtung anknüpfen möchten.

Fürst Johann von Mecklenburg verleiht den Stendalern und den Bewohnern ihrer Umgegend für den Handel nach Wismar und in dem übrigen Teil seines Gebietes Geleit auf ein Jahr.

Conradus de Stendale gehört zu den zehn Kaufleuten, die unter dem Zeugnis des Aldermanns der Deutschen zu Lynn und drei anderer 10 Pfund Sterlinge zur Rettung schiffbrüchigen Gutes leihen und die Bürgschaft von 14 anderen für die rechte Bezahlung entgegennehmen; es handelt sich um Wegnahme des bei Blakeney schiffbrüchig gewordenen Gutes im Werte von 14 Pfund.

Nach Stendals Bekundung haben die gesamten Flandern besuchenden Kaufleute mannigfache schwere Unbilden zu Brügge zu erleiden gehabt. Stendal muß diese Klage ganz besonders nach Lübeck hin gerichtet haben, denn nun nahm der Rat dieser seegewaltigen Stadt die Sache in die Hand. Er erließ ein Rundschreiben an die Räte der mit ihm im Bunde stehenden Städte und befragte sie um ihr Einverständnis zur Ergreifung gemeinsamer Maßregeln zunächst zur Verlegung des Stapels von Brügge nach dem seeländischen Aardenburg. Dem Rundschreiben war ein Formular der abzugebenden Erklärung beigefügt, welches von Stendal unter dem 29. September 1280 unverändert angenommen und mit dem großen Stadtsiegel beurkundet nach Lübeck gesandt wurde. Wie Stendal, so gaben auch die anderen Bundesstädte ihre zustimmende Erklärung ab. Dieses gemeinsame Auftreten der Städte wirkte, denn nun erboten sich andere Städte und Herren in den Niederlanden unter günstigen Bedingungen zur Aufnahme der deutschen Niederlassungen. So suchte Graf Guido von Flandern 1282 den Grund der Beschwerden zu beseitigen und wiederum gaben „alle Kaufleute von Osten" ihre Zustimmung.

Im Jahre 1280 waren auch Bürger von Stendal in eine Fehde, die zwischen Hamburg und Harderwijk ausgebrochen war, verwickelt. Als der Zwist durch den Schiedsspruch der Städte Deventer, Zwolle und Kampen im April 1280 beigelegt war, bestimmte der Rat von Hamburg, daß diejenigen Bürger von Harderwijk, welche etwa von Stendaler Bürgern wegen Schadenersatz aus der voraufgegangenen Fehde verklagt werden sollten, sie durch einen bloßen Reinigungseid verteidigen durften.

Den lebhaften Verkehr der deutschen Kaufleute in Flandern gegen Ende des 13. Jahrhunderts in Brügge, Gent, auf den Märkten von Thorout und Lille sowie nach Frankreich hin beweisen die Zahlungsnachweisungen, Bescheinigungen und Schuldbekenntnisse des Lübeckers Reinekinus Morneweh aus dem Jahre 1290. In ihnen werden auch vier der vornehmsten Stendaler Bürger aus der Kaufmanns- und Gewandschneidergilde genannt.

Am 14. Oktober 1293 war zu Rostock, „dieser ältesten Pflanzung lübischen Rechts", von den Städten „Saxonie et Slavie" der Beschluß gefaßt worden: Alle Streitigkeiten am Hofe zu Nowgorod sollten künftig nicht mehr zu Wisby, sondern in Lübeck als Oberinstanz zum Austrag gelangen. Magdeburg, Halle, Goslar, Hildesheim und noch 20 andere Städte, darunter auch Stendal, sandten ihre Zustimmungserklärungen nach Rostock. Das war ein Beschluß, der für Lübeck von ganz ungeheurer Bedeutung war; es würde in die hervorragende Stellung hineingerückt, die es von nun an in dem Bunde der Städte einnehmen sollte; es würde das ja früher bereits vorhandene Band, das Lübeck mit diesen Städten verband, noch enger geknüpft. Die mächtige Stadt an der Trave mußte diesem Gemeinwesen stets zu größtem Danke verpflichtet sein.

Diese Vorortstellung Lübecks, kam gar bald in einer flandrischen Münzangelegenheit zum deutlichen Ausdruck. Eine Urkunde aus dem Jahre 1305 zeigt es uns. Die Münze stand in Flandern noch lange unmittelbar unter dem Einflusse Frankreichs; ein ganzes Jahrzehnt hindurch gab noch der französische König die Münzordnungen. Da beklagten sich die Stendaler Kaufleute bei ihrem Rat über die Unbeständigkeit des Geldwertes in Flandern. Der Rat von Stendal gab diese Klage an den Rat zu Lübeck mit der Bitte weiter, in gleicher Weise, wie er sich um die Uebelstände in bezug auf die Waage bemüht, den Grafen von Flandern um eine einheitliche Münze für den Kaufmann anzugehen.

Noch bestand der Name der „Deutschen Hanse" nicht, erst 1362 wird er zum ersten Male, wie wir weiter unten sehen werden, genannt. Und doch hatte der Bund der Städte schon alle die Eigenschaften, die dem nachher „Deutsche Hanse" genannten Bunde eigen waren. An der Spitze stand Lübeck; es befragte (1280) die mit ihm im Bunde stehenden Städte um ihr Einverständnis in einer flandrischen wichtigen Angelegenheit. Es wurde, wie z. B. 1305 von Stendal, um seine Hilfe gebeten. Es stand in engem Bündnis mit den Städten „Slavie et Saxonie" und erreichte dadurch sein Ziel. Aber auch Stendal war, wenn auch noch nicht dem Namen, so doch der Tat nach damals eine Hansestadt. Es stand bereits mit Lübeck in langjähriger Beziehung und im Bunde mit allen den Städten, die wir nachher in der Deutschen Hanse verbunden finden. Es gab bei der Verlegung des Stapels von Brügge nach Aardenburg seine Stimme mit den andern Städten ab; es nahm teil an den Freiheiten, die durch das Zusammenwirken der Städte errungen wurden; es dehnte seinen Außenhandel immer weiter aus und wandte sich 1305 an Lübeck, das zukünftige „hovet der ansze", wegen Erwirkung eines flandrischen Privilegs. Auch Stendal trat nicht im eigenen Namen, sondern in dem seiner bystede auf. Es kann nicht in Abrede gestellt werden, daß das alles Vorstufen der Zugehörigkeit zur Hanse waren.