4. Stendaler Ratssendungen.
Mit dem 15. Jahrh. beginnt wieder ein reges hansisches Leben in Stendal; es zeigt dieselbe an- und absteigende Kurve wie das bisherige. Ehe wir darauf näher eingehen, möchten wir einiges über die Ratssendungen sagen. Die Haupttagfahrten wurden, so oft sie notwendig wurden, in Lübeck abgehalten. Damit es dort aber leichter zu einer Entscheidung käme, hatte man den drei Hauptorten Köln, Braunschweig, Magdeburg die Beratungsgegenstände vorher mit dem Auftrage mitgeteilt, sie den zu ihrem Drittel gehörigen Städten zu verkündigen und mit ihnen zu beraten, dann aber Beauftragte nach Lübeck zu dem für die Tagfahrt festgesetzten Termine zu entsenden. 1426 wurde wegen der hohen Kosten, die solche Besendung der Lübecker Tagfahrt verursachte, beschlossen, es sollten immer 2 Städte die Tagfahrt besenden, und zwar zuerst Stendal und Magdeburg, in 4. Reihe Braunschweig und Salzwedel; die anderen Städte konnten ihre Briefe an die Hanse mitgeben. So im Jahre 1436 faßten die altmärkischen Städte den förmlichen Beschluß, den sie 1448 erneuerten, de kost to sparende, die Hansetage immer nur durch einen Abgeordneten zu beschicken. Die Kosten waren nicht nur wegen der weiten Reise, sondern auch wegen der langen Tagungen in Lübeck hoch, dauerten doch diese Tagungen und Verhandlungen in der Regel einen Monat und darüber, wenn auch nicht alle Tagungen wie die vom 18. Mai 1447 auf ihrer Tagesordnung 97 Punkte hatten.
Die Sendboten mußten „Geschworene des Rates" sein; Ratsnotare sollten nur in deren Begleitung Zutritt zu den hansischen Beratungen haben. Mit der Pflicht, den Einladungen zu den Tagfahrten zu folgen, wurde es sehr streng genommen. Es kamen ja in der unruhigen Zeit immer wieder Hinderungen vor; dafür einige Beispiele: 1434 war Stendal verhindert, die zu Pfingsten in Lübeck angesetzte Tagefahrt zu besenden, und zwar verhindert durch ein Aufgebot des Markgrafen und durch die Abordnung einer Gesandtschaft an den Kaiser zum Basler Konzil (umme grote not unser stad anliggende). Die Stadt bat um Mitteilung der Beschlüsse und versprach, Salzwedel und anderen bysteden (Beistädten, zugehörigen Städten) den ihr zugegangenen Brief vorzulegen und sich mit ihnen darüber zu besprechen. „Und was wi uns met ein vertragen und euch in den Sachen zu Willen und zu Freundschaft sein können, das tun wir gern". Auch im folgenden Jahre wollte Stendal die für den 13. Oktober angesetzte Lübecker Tagfahrt beschicken, versah sie aber infolge vieler Wirrungen tagtäglicher Fehden, so daß es von der Besendung absehen mußte; es entschuldigte sich mit dem Hinzufügen „unde dat wy des in neynen schaden en kamen wente. allent wesz gu juw met den anderen steden verenigen, dat willen wy willichliken gerne mede vulborden unde deme ok genczliken gerne folgen." 1476 Mai 20 hatte Stendal seine Ratssendboten bereits reisefertig, als Räte des Markgrafen Albrecht in der Stadt eintrafen und eine endgültige Antwort in betreff des neuen Zolles erlangten.
Dadurch wurde Stendal gleich den anderen märkischen Städten an der Besendung der Tagfahrt gehindert.
Es genügte aber schließlich eine Entschuldigung nicht mehr. 1441 wurde eine Eidesformel festgesetzt, die jede zur Tagfahrt geladene, aber nicht erschienene Stadt zu leisten hatte; diese Eidesformel lautete:
„Ik swere van unses rades wegen, dat wy nicht sind gekomen tor dachvart to Lubeke up reminiscere; dat hebbe wy nicht gelaten mit Vorsate edder de kost to sparende, men dat is gescheen van eeliken notsaken unde nicht anders, sunder argelist, dat my God so helpe und sine hiligen."
Es war ein untrügliches Zeichen der Lockerung der Verbundenheit (vorwantenissze), daß Stendal, je mehr das 15. Jahrhundert seinem Ende entgegen ging, desto häufiger auf den Tagfahrten fehlte, ohne sich zu entschuldigen oder einer anderen Stadt Vollmacht zu erteilen. Eine andere Zeit zog herauf; welche die hansischen Angelegenheiten wenigstens für Stendal und die anderen märkischen Städte immer mehr in den Hintergrund treten ließ. Doch davon später mehr.
Wie schwierig mußte damals solche Lübecker Reise sein! Welche Vorbereitungen machte sie nötig! Konnte sie, wenigstens zum größten Teile, auf der Elbe im Sommer zurückgelegt werden, so mochte es noch gehen. Aber zu Lande kam zu der Unbequemlichkeit auch noch die Unsicherheit. Bezeichnend dafür ist der 1456 Juni 24 gefaßte Beschluß, der den Städten von neuem die Verpflichtung auferlegte, die in ihrer Nachbarschaft auf der Reise zum oder vom Hansetage gefangen genommenen Ratssendeboten zu befreien. Wir dürfen es uns so vorstellen, daß die Ratssendeboten zunächst von den Gewappneten ihrer Stadt bis zur nächsten Bundesstadt und dann mit den Ratssendeboten der einzelnen Bundesstädte von ihren Gewappneten beschützt ihrem Ziele zustrebten. Wohl mochten Fürsten und Städte ihnen ein freies Geleit zusichern, --- aber sie waren ja bei den beständigen Fehden selber oft gar nicht in der Lage, ihre Zusicherung zu erfüllen. Was weiter unten von einem Raubüberfall bei Lebus erzählt wird, ist ein Beweis dafür. Unter solchen Verhältnissen muß die Freude allseitig bei der glücklichen Heimkehr besonders groß gewesen sein.
Im folgenden seien die Namen der in den Hanserezessen genannten Stendaler und Salzwedeler Ratssendeboten genannt:
In Lübeck waren aus Stendal:
1418 Ghize Schadewachte B. und Rolef Bismarcke radmann,
1434 „ „ „ .
1441 Johann van Calven,
1447 Merten Klosse B.,
1450 Hanse van Calven,
1454 Merten Klosse B. und Arnt Packebusch, Ratmann,
1456 Benedictus van Calven B., Petrus Rickmann, Ratmann,
1470 Arnt Pakebusc B. und Hans Swechten.
In Braunschweig waren aus Stendal „zu Tage" gewesen:
Hans Bismarc und Hans Goltbeke,
1464 Sept. 2: Hinrik Loude und Gherart Brasche.
In Bremen war Stendal
1476 durch den B. Hinrik Vokholt vertreten.
Aus Salzwedel erschien:
1418 in Lübeck Hermann Chuden,
1434 „ „ Hans Ungnade B.,
1441 „ „ Tile Wolter B.,
1447 Johann Allingstede B. und 1450 ein Bürgermeister, dessen Name nicht genannt ist.