7. Stendal und Lübeck in den Jahren 1459 bis 1472.

Zwischen Lübeck und Stendal hatte bis dahin ein freundschaftliches Verhältnis bestanden. Nun aber geschahen Ereignisse, welche eine Zeit lang dieses Verhältnis trübten. Der brandenburgische Markgraf hatte den Bürgern von Lübeck auf ihren Handelsreisen durch die Mark markgräfliches Geleit versprochen, trotzdem wurden die Lübecker Kaufleute in der Mark mehrfach angefallen und beraubt. Lübischen, braunschweigischen und stendalischen Kaufleuten wurden bei Plote zwischen Stendal und Salzwedel 4 Terlinge Laken von mehreren, z. T. in der Nähe von Braunschweig ansässigen Adligen geraubt. Der Markgraf hatte 3 mit Wachs und anderen den Hanseaten angehörenden Gütern beladene Wagen wegnehmen lassen, weil sie angeblich ohne Zoll durch Salzwedel gefahren waren. Nach der Vorschrift mußten die Wagen auf den Zollhof fahren, ihre Waren verzollen und das Zeichen (Siegelwachs und Pergamentzeichen) von den Zöllnern empfangen. Vergeblich wandten sich Stendal und Salzwedel an den Markgrafen Friedrich d. J. in Tangermünde mit der Bitte um Herausgabe des Genommenen; der Markgraf schlug die Bitte ab. Von der am 1. Okt. 1460 zu Lüneburg tagenden hansischen Versammlung wurde an den Markgrafen eine Beschwerdeschrift gerichtet, in welcher für die 3 Wagen geraubten hansischen Gutes Schadenersatz gefordert wurde. Lübeck schätzte den Wert der bei Plote geraubten Laken auf über 2200, den des Wachses auf über 2000 Mark lüb. W. Noch schlimmer war\'s, daß ein Handelszug, welcher dem Lübecker B. Heinrich Karsdorf und dem ehrbaren Bürger Hermann Sobershausen gehörte, im Lande Lebus einer Ladung Tuch, Wachs und Heringe beraubt, und daß einem bei diesem Ueberfall ertrunkenen Diener des B. die Kasse im Betrage von 600 ungarischen Gulden weggenommen wurde. Der Rat von Lübeck setzte nun alles in Bewegung, um seinen geschädigten Bürgern zu ihrem Rechte zu verhelfen. Er bat den Rat von Stendal, durch Vermittlung beim Markgrafen die Herausgabe des geraubten Geldes und Gutes zu erwirken. Der Rat von Stendal handelte dem Ersuchen gemäß, aber die Sache zog sich sehr in die Länge. Endlich erlangten die Lübecker durch Vermittlung des Königs von Dänemark und des Bischofs von Lübeck 1465 Juni 20, eine Verschreibung des Kurfürsten II. des Inhalts, daß die 600 Gulden in 3 Raten zu Weihnachten 1466 bis 1468 durch den kurfürstlichen Küchenmeister zu Berlin ersetzt werden sollten. Stendal und andere märkische Städte mußten sich verpflichten, für die Zahlung Sorge zu tragen. Da aber keine Zahlung erfolgte, so glaubten sich die Lübecker an die Bürger halten zu dürfen; sie bereiteten namentlich den Stendalern Schwierigkeiten im Handelsverkehr und hielten ihre Güter an. Seit Anfang Juni 1467 drängte Lübeck den Kurfürsten und die märkischen Städte zur Rückgabe des Gutes oder Schadenersatz, drohte mit Repressalien gegen die märkischen Kaufleute und richtete an Hamburg die Bitte, den Lübeckern die Arrestierung der Märker auf der Elbe zu gestatten. Darüber beschwerte sich Stendal und bat Lübeck, die Vergeltungsmaßregeln gegen die märkischen Kaufleute hinauszuschieben; es erklärte in diesem Schreiben für ungebührlich, den, der nicht handeliger effte sulffschuldiger isz mit rade edder dade, vor sinen landesheren, des he nicht mechtig wesen konde, antoklagende, uptoholdende edder to bemoyende. Alles war vergeblich. Auch die sächsischen Städte wandten sich auf Stendals Beschwerde auf ihren Versammlungen zu Braunschweig am 8. Juli und zu Magdeburg am 2. Aug. mit der gleichen Bitte vergeblich an Lübeck. In einem Schreiben von 1467 Sept. 10 teilt Stendal mit „daß es sich früher unzählige Male und mit einem Kostenauswand von über 200 rh. Gld. bei Markgraf Friedrich dem Aelteren und dem Jüngeren für die geschädigten Lübecker verwandt habe. Mit dem Versprechen, weiter sich bei dem Markgrafen nach dessen Rückkehr in sein Land zu bemühen, bittet Stendal Hamburg, das samt den sächsischen Städten Stendals zu Recht gegen Lübeck mächtig sein soll, Lübeck zur Bewilligung eines Aufschubs bis zur nächsten Tagefahrt der Hansestädte zu bewegen. Im nächsten Jahre wurde die Sache noch schlimmer. Lübeck wiederholte unter dem 2. April 1468 seine vorjährige Bitte an Hamburg, den Lübeckern die Beschlagnahme der Märker in Hamburg, Bergedorf und Eßlingen zu gestatten, falls der Kurfürst und seine Städte sich weiter weigerten, Schadenersatz zu leisten. Empört über dieses ihm mitgeteilte Schreiben antwortete Stendal an 12 Aelterleute des Kaufmanns in Lübeck und an alle in Lübeck residierenden Kaufleute, daß es bei dem Kurfürsten nichts weiter erreicht habe; es bat um Aufschub bis zur nächsten Tagfahrt der Hansestädte und schob die Schuld auf den Mangel an Entgegenkommen beim Lübecker Rat, beim B. Heinrich Kastorp und den anderen Beteiligten. Diese letztere Bemerkung entfachte nun wieder den Zorn der Lübecker zu hellen Flammen. Lübeck schreibt in solchem Zorn 1468 Mai 14 an Stendal, es entnehme aus dessen Schreiben vom 19. April, daß es Aufruhr erregen wolle, es hätte dies nicht erwartet, da Stendal ein Mitglied der Hanse sei. Es sei Stendals Behauptung, daß B. Heinrich Kastorp und Genossen seine Erbietungen unerhört gelassen, unwahr, da Stendal und die anderen märkischen Städte den Lübeckern niemals haben zu Recht stehen wollen, während die Lübecker erbötig wären und seien, vor Hamburg und Lübeck Recht zu nehmen. In einer Zuschrift an Stendal vom gleichen Datum erbaten sie die Aelterleute der lübischen Nowgorodfahrer, Gewandschneider, Bergen- und Schoonenfahrer nebst 15 lübischen Bürgern dergleichen weitere Schreiben und forderten Stendal auf, den Kurfürsten zur Bezahlung des weggenommenen Gutes anzuhalten.

Stendal rief nun ein Schiedsgericht der sächsischen Städte des Hansebundes, namentlich Magdeburgs, an. Auf einem Tage zu Lübeck sollte die Sache im August 1468 verhandelt werden. Da aber Magdeburg abschrieb, weil es seinen Stadthauptmann nebst Bewaffneten dem Erzherzog geliehen habe, zog sich die Sache noch weiter hin. 1468 Septbr. 6 wurde in Lübeck ein Rezeß zwischen den geschädigten Lübeckern und den Ratssendeboten Stendals unter Vermittelung der Ratssendeboten Hamburgs und Herfords über den Streit der Lübecker mit Kurfürst Friedrich von Brandenburg vereinbart. Als der Rat Stendals im Jahre 1468 Dez. 6 die Lübecker bat, die Sache bis zur Lübecker Tagefahrt am 23. April 1469 aufzuschieben, weil es noch nicht mit den märkischen Städten über den Rezeß habe verhandeln können, waren die Lübecker Bürger damit nicht zufrieden, sondern verlangten unter Berufung auf den Rezeß, daß die zu Lübeck lagernden Stendaler Güter mit Beschlag belegt werden sollten. Der Rat aber ging darauf nicht ein, sondern erklärte sich mit der Vertagung einverstanden und riet den Stendalern und den übrigen märkischen Städten, von den Bundesstädten Hamburg, Magdeburg, Braunschweig und Lüneburg einen Schiedsspruch zu erwirken, ob die märkischen Städte für den Schaden aufzukommen hätten, der durch ihre Landesherrschaft den Lübeckern verursacht sei; Stendal solle bis Mittfasten darüber berichten. Der Verkehr der Stendaler mit Lübeck war tatsächlich zu ihrem beträchtlichen Schaden unterbrochen. Die märkischen Städte lehnten das Schiedsgericht jener vier Städte ab. Stendal bat, die Angelegenheit im Guten anstehen und die Stendaler ungehindert in Lübeck verkehren zu lassen. Lübeck begehrte, daß Stendal seine Rats-Sendeboten zum 23. April 1469 nach Lübeck sende, um mit Hilfe der alsdann dort versammelten Städte Mittel und Wege zur Zufriedenstellung der Lübecker zu finden, damit keine Arrestierung der Stendaler nötig sei, und weiterer Streit vermieden werde. Für diese Tagfahrt wird von Stendal Meister Hinrik Wunstorp, Braunschweigs Syndikus, beglaubigt. Etwas wenigstens wurde inzwischen erreicht: 1469 Juli 8 gewährte Kurfürst Friedrich den Lübeckern für ihren Handel mit eigenem Gut in seinen Landen bis nächste Pfingsten Geleit, wogegen seine Untertanen aus der Altmark und sonst freien Verkehr in Lübeck haben sollten, mit der Bestimmung, daß die Lübecker das Gut der Stettiner und seiner anderen Feinde nicht als das ihrige führen und vertreten dürften. Stendal sandte den Geleitsbrief an Lüneburg doch wahrscheinlich mit der Bitte, ihn an Lübeck weiter zu senden. Auf dem Hansetage vom 23. April 1469 wurde noch nichts erreicht. Die Sache wurde wieder in ein neues Jahr verschleppt. Als nun Kurfürst Friedrich II. die Regierung seinem Bruder Albrecht Achilles übergeben hatte, hofften die Stendaler die Sache erledigen zu können, sobald Albrecht ins Land käme. Es wurde daher am 8. Sept. 1470 durch den Rat von Lübeck und die Ratssendeboten der genannten Städte ein Vergleich mit den Ratssendeboten von Stendal, B. Arnold Packebusch und Ratmann Heinrich Schwechten, geschlossen, wonach „die Dinge zwischen den märkischen Städten und denen von Lübeck bis Michaelis 1472 im Guten stehen sollten\"; inzwischen sollten die märkischen Städte mit allen Kräften dahin arbeiten, daß die Lübecker klaglos gestellt würden. Der Kurfürst kam erst Ende Oktober 1471 nach der Mark. Sofort erneuerte der Rat von Lübeck seine Aufforderung an den von Stendal, der Karsdorfschen Angelegenheit zu gedenken. Das geschah. Der Rat von Lübeck wandte sich auch unmittelbar an den Kurfürsten, worauf dieser den B. Karsdorf und die übrigen Beschädigten auf den 16. April 1472 nach Tangermünde beschied. Der Rat gab ihnen seinen Syndikus Dr. iur. Osthausen mit und ersuchte überdies die Räte von Stendal und Salzwedel, durch eine Abordnung aus ihrer Mitte seinen Bürgern zur Seite zu stehen. Wahrscheinlich ist die Sache nunmehr endlich erledigt worden; wenigstens hört der Briefwechsel darüber auf (vgl. Goetze a. a. O. S. 416 f.). Es ist absichtlich dieser ganze Streit geschildert worden, um an ihm und seiner Behandlung ein Beispiel dafür zu geben, wie lang sich damals solche Sache hinzog. 13 Jahre hatte er gedauert! Wie langsam, umständlich und darum auf die Dauer unhaltbar war diese Art, über eine Streitsache eine Entscheidung herbeizuführen! Befremdend muß es uns erscheinen, die märkischen Städte, insbesondere Stendal, dafür verantwortlich zu machen, daß lübische Kaufleute in der Mark überfallen und beraubt waren. Schuld hatte doch der, der das Geleit zugesagt, aber dann nicht gegeben hatte. Bewundern müssen wir die Zähigkeit, mit welcher der Rat von Lübeck die Rechtsansprüche seiner Mitbürger 13 Jahre hindurch verfolgte, aber auch die geduldige Freundlichkeit, mit welcher der Rat von Stendal immer wieder versuchte, bei dem Landesherrn den Lübeckern zu ihrem Rechte zu verhelfen. Ja, diese Ratsherren damaliger Zeit waren Männer, zäh, stark, tatkräftig, eigenwillig, die nicht eher ruhten, als bis sie erreicht hatten, was sie gewollt. Man sieht diese Gestalten bei der Geschichte dieses Streites förmlich vor sich.