9. Stendal und Halle.
Immer wieder lenkten brennende neue Tagesfragen die Aufmerksamkeit der niedersĂ€chsischen StĂ€dte, also auch des zu ihnen gehörenden Stendal, auf sich. In Halle war ein heftiger Streit ausgebrochen, bei dem es sich um nichts Geringeres handelte, als um die ZertrĂŒmmerung der stĂ€dtischen Aristokratie. Schon im Oktober 1474 hatten Braunschweig, Halberstadt und Stendal vergebens die inneren GegensĂ€tze in Halle auszugleichen versucht. 1475 Nov. 29 richteten die in Helmstedt zusammengetretenen StĂ€dte ein Schreiben an Halle, in dem sie sich zu Vermittlern zwischen dem Rat und âden in dem dale ane vordacht" erboten; aber wie zum Hohne forderten am 6. Dez. die ZertrĂŒmmerer der stĂ€dtischen Aristokratie, der Erzbischof Johannes von Magdeburg und der demokratische Rat, von den PfĂ€nnern als âBuĂe" 50 000 Gulden. Noch im Jahre 1478 drehte es sich innerhalb des niedersĂ€chsischen Drittels der Hanse, d. h. des um Braunschweig als Vorort gescharten âDordendeyls", einzig und allein um den Streit zwischen der PfĂ€nnerschaft und dem Rate der Stadt Halle. Sowohl am 9. Juni 1478 waren Ratssendeboten von Magdeburg, Braunschweig und Halberstadt, wie am 14. Sept. solche von Magdeburg und Halberstadt in dieser Angelegenheit in Halle anwesend, vermochten jedoch der alten Hansestadt alle ihre UnabhĂ€ngigkeit nicht zu retten, die mit dem 17. und 18. Sept. 1478, dem vollstĂ€ndigen Siege der erzbischöflichen Truppen, fĂŒr immer ihr Ende erreichte. Ebenso fĂŒhrten Ende November seitens der hansischen VerbĂŒndeten unternommene Vermittlungsversuche zu gar nichts; unter diesen VerbĂŒndeten zogen auch Stendals Ratssendeboten auf den Giebichenstein zum Erzbischof und weiter nach Dresden und Leipzig zu den sĂ€chsischen FĂŒrsten. Mit diesen vergeblichen Versuchen war der wirkliche Austritt Halles aus dem Bunde der HansestĂ€dte besiegelt. Im Jahre zuvor hatte Quedlinburg ein Ă€hnliches Schicksal ereilt. Diese Ereignisse der Jahre 1477 und 1478 bedeuteten die erste Bresche, die seitens der schon lange drohenden landesherrlichen Gewalt in dies seit den Tagen des Entstehens obwaltende innige Einvernehmen zwischen der deutschen Hanse und ihren niedersĂ€chsischen Angehörigen gelegt wurde. Den HansestĂ€dten Niedersachsens kam es mit voller Klarheit zum BewuĂtsein, daĂ es mit dem starken politischen RĂŒckhalt, den der Hansebund so oft mit Erfolg fĂŒr sie gebildet hatte, unwiderbringlich dahin war. (Eschebach a. a. O. Seite 129 f.).