11. Stendals Austritt aus der Hanse.
Der Anfang vom Ende der Hanseherrlichkeit lag offenbar in den für die Stadt so folgenschweren Ereignissen des Jahres 1488; Goetze hat sie uns a. a. O. Seite 235 ff. genau geschildert, Durch diese Ereignisse war jenes Verhältnis der Städte zum Landesherrn wie auch zu einander beseitigt, welches für das Mittelalter bezeichnend ist. Die bisherige Selbständigkeit war verschwunden; die Städte waren hinfort nur Teile eines Ganzen, über welches ein gemeinsamer höherer Wille waltete. Immer mehr lockerte sich das Band, das die Stadt mit der Hanse so lange Zeit verbunden hatte; ja, es fehlte nicht an offenbarem Ungehorsam gegen hansische Bestimmungen. Aus dem Lübecker Rezeß vom 21. März 1501 ersehen wir, daß die von Braunschweig, Bremen, Stendal und andere „Sachszen" Laken zu Leyden und in Holland dem „stapel to vorfange" haben kaufen lassen und gekauft und die Laken von Campen nach Stade fahren lassen in Kisten und großen Fässern und fort nach Lüneburg, Hamburg und Lübeck auf den Markt gebracht. Darauf wurde in Lübeck beschlossen: „Es ist denen von Bremen, Braunschweig, Göttingen, Hildesheim und Stendal zu schreiben, daß sie den Stapel halten." Noch Schlimmeres wird aus dem Jahre 1516 berichtet. Auf dem „Tage" zu Antwerpen 1516 Juni 5 bis Aug. 2 wurde über die Ausschließung der Städte Berlin und Stendal von den Kontor-Rechten verhandelt. Stendal hatte einen Feind der Lübecker namens Paul Blankenfeld, der Güter lübischer Bürger upgedreven und in den märkischen Städten verkauft hatte, gehegt; von diesem Blankenfeld wird gesagt, er habe in den märkischen Städten seine upholders unde byplichters. Der Kaufmann wird aufgefordert, darauf zu achten, daß die von Stendal nicht als Hansemitglieder angesehen werden. Der Rat von Lübeck, dem „hovet der anze", bittet, die abgenommenen Güter zu ersetzen. Der Verkauf solcher Güter dürfte in ihren Städten nicht gestattet werden. Lübeck weist auf die alten freundlichen Beziehungen eft confederation der ansze hin. Aber die Städte weisen das in ihrer Antwort zurück mit dem Anhange, daß sie dem ehrsamen Rate zu Lübeck keiner „vorwantenissze" geständig wären, wollten auch mit ihnen keine „vorwantenissze" haben. Nun soll der Kaufmann in London und in Bergen in Norwegen nicht gestatten, daß die von Berlin der Hanse Privilegien gebrauchen oder genießen.
Auf dem Hansetage zu Lübeck 1517 Juni 14 bis Juli 5 wurden 2 Briefe, einer von Berlin, der andere von Stendal, an den Rat zu Lübeck verlesen; in diesen Briefen hieß es: dat me leth were enige vorwantenissze (Verbundenheit) mit deme rat to hebben. Der Rat zu Lübeck habe mit den anderen wendischen Städten verursacht, daß der Kaufmann zu Brügge in Flandern und Bergen in Norwegen von Barlyn und Stendal des copmanns privilegien in den cuntoren nicht geneten laten soll. Das half nichts. In der Niederschrift des Hansetages zu Lübeck 1518 Juni 19 bis Aug. 14 heißt es von Stendal, Salzwedel und Berlin: „hebben de hanse upgescreven. Darumbe scholen se nicht bruken der privilegien ock to dage nicht geeschet werden, dan men schal se in den steden alse de butenhenseschen holden". Und in dem Bericht der Ratssendeboten Danzigs 1525 Juni 15 bis Juli 27 lesen wir: „Man soll den Kaufmann zu Lunden certifizieren, daß er der Hanse Freiheit nicht soll genießen lassen, die dahin kommen aus Breslau, Krakau, Berlin, Stendal und Frankfurt a. O., weil sie aus merklichen Ursachen aus der ansze proscribiret seyn".
Wie Goetze a. a. O., Seite 418 mitteilt, machte Stendal später noch einige Versuche, wieder in die Hanse hineinzukommen; dort heißt es: „Als aber 1553 der Londoner Stahlhof wieder erneuert wurde und der alte Name der Hanse neues Leben zu gewinnen schien, bereuten sie den Schritt und beauftragten auf einer Versammlung zu Meßdorf den Rat von Salzwedel, die Wiederaufnahme in den Bund nachzusuchen. Der Rat von Salzwedel wandte sich daher 1554 Juni 25 schriftlich an die zu Lübeck tagenden Städte, indem er anführte, sie hätten auch einst zu der Hanse des Komptors zu England gehört, und wüßten nicht, wie und welcher Gestalt sie herausgekommen wären; sobald nur die Städte ihre Bereitwilligkeit erklärten, würde es an der erforderlichen kurfürstlichen Genehmigung nicht fehlen. Hierauf erfolgte unter dem 5. Juli eine kühle Abweisung: ihre Vorfahren hätten willkürlich die Hanse abgeschrieben und sich ihrer begeben; die Gründe würden sie wohl aus ihrem Archiv entnehmen können; überdies hielten sie sich zur Erledigung der Sache nicht für kompetent, weil wegen der langen Dauer der Verhandlungen schon ein Teil der Mitglieder abgereist sei. Aber noch gab man die Hoffnung nicht auf, vielmehr richtete der Rat von Salzwedel 1555 Juli 4 ein Schreiben gleichen Inhalts nach Lübeck, worin er ausführte, sie vermöchten in ihrem Archiv über die Gründe des Ausscheidens ihrer Vorfahren nichts vorzufinden. Hierauf erfolgte am 15. Juli vom Lübecker Rate und den Gesandten von Köln, Bremen, Hamburg, Rostock, Stralsund, Wismar, Lüneburg und Braunschweig der Bescheid, daß nicht sämtliche Hansestädte, sondern nur die wendischen und einige Quartierstädte jetzt versammelt seien, über ein solches Gesuch aber nur auf einem allgemeinen Hansetage entschieden werden könnte." Trotz dieser wiederholten Abweisung machte Stendal 50 Jahre später, als die Sache der Hanse bereits gezählt waren, nochmals einen Versuch zum Wiedereintritt, indem es zugleich mit Erfurt und Mühlhausen durch Vermittelung von Magdeburg seinen Wunsch an Lübeck vortragen ließ; aber der Erfolg war kein anderer als zuvor.\"
Ohne Zweifel haben die Ereignisse von 1488 zu der Vernichtung des hansischen Lebens in Stendal mitgewirkt; aber es kam noch anderes dazu. Die Städte beschränkten sich in dem Ende des 15. und dem Anfange des 16. Jahrh. immer mehr darauf zu verhandeln. Nur mit Mühe, oft erst nach vieljährigen Beratungen, brachten sie einige dürftige Konföderationen zustande. Die Akten und die Beiträge schwollen immer mehr an, aber erreicht wurde immer weniger. Eine Stadt nach der anderen trat von der Hanse zurück. Schließlich waren es außer den wendischen Städten nur wenige, die als dauernd wirkende Glieder des Bundes angesehen werden dürfen: Bremen, Braunschweig, Magdeburg, Hildesheim und Danzig (Hans. Geschichtsblätter 20. Band 1914, S. 227). Heute sind es nur noch drei Städte, die aus der Zeit ihrer Zugehörigkeit zum Bunde wenigstens die Bezeichnung der Freien und Hansestädte hinübergerettet haben in die Gegenwart: Lübeck, Hamburg, Bremen.
Wohl hatte Stendal durch seine Zugehörigkeit zur Hanse manche Nachteile, wie z. B. Verdruß, Geldaufwand, Differenzen mit den Landesherren, aber ungleich größer waren doch die Vorteile, die es von dieser Zugehörigkeit hatte: Der Unternehmungsgeist der Kaufleute wurde mächtig angeregt, der Handel in weite Fernen getragen, der Wohlstand mächtig gefördert, der Horizont erweitert, das kulturelle Leben gehoben. Mag auch diese glänzende Zeit in der Geschichte Stendals längst vorüber sein --- noch heute geben die herrlichen Bau- und Kunstwerke, an denen die Stadt so reich ist, ein eindrucksvolles, herrliches Zeugnis jener bedeutenden Zeit ab. Möchte die rührige Stadt aus der schwierigen Lage, in die sie die traurige ernste Gegenwart versetzt hat, doch noch einmal zu alter Hanseherrlichkeit emporsteigen!