3. Stendals ältere Städtebündnisse.

In dem schroffsten Gegensatz zu der eben geschilderten blühenden Zeit steht nun die Zeit zwischen dem Aussterben der Askanier und dem Erscheinen der Hohenzollern in der Mark. Wenn wir auch über diese Zeit hier nicht ganz schweigend hinweggehen können, so wollen wir uns doch so kurz wie möglich fassen; wir können es, denn für unser Thema „Stendal und die Hanse" hat sie geringe Bedeutung. Unter den beständigen territorialen Schwierigkeiten mußte der mächtig aufgeblühte Handel ersterben. Für die Städte ergab sich bald die Notwendigkeit zum Zusammenschluß zum gemeinsamen Schutz und zur Abwehr alles Unrechts. So mußten denn für die nächste Zeit wenigstens die auswärtigen Handelsinteressen und die Beziehungen zu den großen Handelsplätzen im Norden und Osten in den Hintergrund treten. Schon 1292 oder Anfang 1293 hatten niedersächsische Städte ein Bündnis zum Zwecke gemeinsamer Verfestung von Friedensbrechern und einmütigen Widerstandes gegen alle Willkür seitens des braunschweigischen Landesherrn abgeschlossen. Ihrem Beispiel folgten 1298 Okt. 9 Hildesheim und Hannover. Ebenso hatten sich 1315 Nov. 16 Magdeburg und Halberstadt zum „gemeinsamen Zusammenhalten gegen äußere Angriffe, zur kräftigen Unterstützung gegen inneren Aufruhr und zur jedmöglichen Förderung des Verkehrs" zusammengetan. 1324 Febr. 5 trat auch Halle in ein unmittelbares Bundesverhältnis zu Magdeburg. Andere Städte folgten dem Beispiel. In der Mark Brandenburg waren die Territorialverhältnisse besonders verworren, darum sah sich auch Stendal gezwungen, sich zunächst mit den altmärkischen Städten zusammenzuschließen. Es ist hier nicht nötig, alle diese einzelnen Städtebündnisse der Altmark aufzuzählen; sie kommen nur mittelbar für unser Thema in Betracht; Goete hat sie in seinem oft genannten Werke gewissenhaft angeführt; nur auf einzelne besonders wichtige Bündnisse sei hingewiesen. Im Jahre 1321 Dez. 21 beurkunden in Stendal die Ritter in der Vogtei und die Stadt Stendal ihre mit den Rittern und mit den Städten von Salzwedel, Gardelegen, Tangermünde, Osterburg, Seehausen und Werben geschlossene Einigung zur Verfestung wegen Selbsthilfe durch Raub, Brandstiftung oder Gefangennahme und zur gemeinsamen Entschließung über Aufhebung der Verfestung, indem sie von jedem bei einem solchen Vorgehen Ergriffenen für den Bruch des alten von den Markgrafen verliehenen Rechts Sühne mit 3 Rittern oder 5 Bürgern oder 7 Dörflern fordern. In dem Bündnis vom Jahre 1344 wird noch hinzugefügt, sie für diejenige Stadt, welcher Schaden wegen ihrer Vertretung für alle zugefügt wird, einzusetzen und sie dauernd untereinander und gegenüber der Landesherrschaft, besonders zur gemeinsamen Abwehr von Steuerforderungen, zu verbinden. Wir dürfen uns über den letzten Zusatz nicht wundern; die Verwirrung war zu groß, war doch im Jahre zuvor der Stendaler Heerbann nebst dem Seehauser den Ghibellinen, die anderen Städte der Altmark dem Banner der Welfen gefolgt. In dem Bündnis vom Jahre 1353 waren die Mannschaften der einzelnen altmärkischen Städte im Falle eines Aufgebots festgesetzt, so hatte Stendal zu stellen 14 bewaffnete Reiter und 4 Schützen, Werben 2 und 1, Gardelegen 7 und 2, Salzwedel 6 und 2, Osterburg 3 und 1, Seehausen 7 und 2, eine Festsetzung, die auf das Größenverhältnis der Städte ein interessantes Licht wirft.

Aus dem Ende des 14. Jahrh. haben wir noch endlose Verzeichnisse von Beschädigungen, welche von Fehdegesellschaften aus dem Magdeburgischen in der Altmark angerichtet wurden, aber eine so reichliche Erwiderung fanden, daß die Magdeburger Schadenrechnungen die doppelte Länge der märkischen erreichten; (vergl. Goetze a. a. O. 190 ff.). Immer wieder sahen sich die altmärkischen Städte gezwungen, sich untereinander und mit anderen Mächtegruppen zur Wahrung des Landfriedens zu verbünden.

Unter solchen Verhältnissen kann es uns nicht auffallen, daß wir von der Beteiligung gerade der märkischen Städte an dem großen Handelsbunde sehr wenig hören. Und doch bestand dieser Bund noch. Wie schon oben kurz angedeutet wurde, tauchte nun zum ersten Male der Name „Deutsche Hanse" auf. Abgesandte des Bundes nannten sich in der Urkunde vom 22. Nov. 1362 als „consules, nuntii civitatum de hansa Theutonica". So hatte der Bund endlich den Namen, unter dem er uns bekannt ist.

Nur noch eines bedeutsamen Ereignisses aus dieser Zeit muß hier gedacht werden, des Krieges gegen den Dänenkönig Waldemar. Als die Seestädte von der Anfang August 1368 zu Rostock tagenden Versammlung aus die Bitte an die niedersächsischen Gemeinwesen richteten, und zwar Wismar an Magdeburg und die märkischen Orte, etwa noch dem Dänenkönig anhangenden Fürsten und Herren davon abzuraten, liefen seitens der Adressaten treu gemeinte Antworten ein, daß sie keine Mühe scheuen würden, solche Fürsten und Herren, wenn ihnen dergleichen bekannt würde, zur Freundschaft gegen die Seestädte anzuhalten. Dies ist das erste und für lange Zeit hin auch zugleich das einzige Mal, daß alle die niedersächsischen und märkischen Städte als ein geschlossenes Ganzes mit der deutschen Hanse in Verbindung traten. Schon am 25. Juli desselben Jahres hatte König Albrecht von Schweden die Treue der Städte mit weitgehenden Handelsfreiheiten in seinen künftigen Eroberungen in Schonen und Dänemark belohnt als „den, de in desme krighe, den wy unde desse vorbenomede stede no mit osen vianden hebben, unde der vorbenomede stede hulpere sint, unde alle de, de in der dudeschen hense sint". Stendal gab gleich den anderen hansischen Städten den Beitrag zu dem Pfundschoß, welchen der Vorort Lübeck zur Bestreitung der Kriegskosten gegen Dänemark ausschrieb. Das deutsche Bürgertum trug über den Dänenkönig einen Sieg davon, einen Sieg, der sich von dem finsteren Nachthimmel dieser traurigen Zeit erst recht glänzend abhob. Wir können es uns denken, wie sehr das Ansehen des Bundes dadurch in aller Welt gehoben, wie sehr die Vorortstellung gefestigt, wie sehr das stolze Zugehörigkeitsgefühl der einzelnen Bundesglieder zum Bunde gestärkt wurde.

Als getreuer Chronist wollen wir den angesehenen Hamburger Bürger Herrn Johannes Stendal nicht zu erwähnen vergessen; er wurde im Jahre 1354 mit Herrn Heinrich Hoop vom Rate seiner Stadt zu den Konsuln von Stade und Buxtehude und im folgenden Jahre nach Friesland gesandt; es scheint sich bei der letzteren Reise um eine Sühne mit den friesischen Klöstern gehandelt zu haben, nach welcher alle Schädigungen an hamburgischen Gütern und Schiffen seit 1346 vergeben sein sollten. Herr Johannes Stendal muß als Sendebote des Rates doch eine angesehene Stellung in dem großen Hamburg eingenommen haben.