5. Stendals weitere Städtebündnisse.
In den ersten Jahrzehnten des 15. Jahrhunderts hatten schwere Verfassungskämpfe in Lübeck und anderen bedeutenden Hansestädten, wie Wismar und Rostock, den Bestand der Hanse in Frage gestellt. Nachdem 1417 die alte Verfassung mit geringen Aenderungen in den Städten lübischen Rechts wieder eingeführt war, ging man daran, auch den alten Bund wieder zu festigen. Auf Lübecks Ladung erschienen dort 1418 um Johannis die Ratssendeboten von 47 hansischen Städten, aus der Mark nur Stendal und Salzwedel, und erneuerten den Bund. Sie wollten einander mit Rat und Tat helfen und nach vergeblichen Versuchen zur Güte halb zu 4, halb zu 8 Städten, endlich mit dem ganzem Bunde einer bedrängten Schwester zu Wasser und zu Lande oder mit Geldbeiträgen beistehn. Für jede Stadt wurde die Zahl der Bewappneten und der Schützen festgestellt. Keine Bundesstadt durfte eine Fehde anders anfangen, als mit dem Rat der nächsten 4 Städte, auch nur unter deren Bewilligung Frieden schließen. Die Abmachung sollte 1418--1430 in Kraft bleiben. Der alte Bund war dadurch aufs neue unter Lübecks Vorherrschaft gefestigt. Stendal und Salzwedel hatten dazu mitgeholfen. Als 1430 Jan. 1 der Bund erneuert wurde, hob man ausdrücklich hervor, daß, wenn eine Hansestadt überfallen würde, die anderen ihr beistehen sollten u. zw. mit der für die einzelnen Städte bestimmten Zahl von Bewaffneten. Stendal sollte mit 6, Salzwedel mit 3, Berlin mit 4 helfen, Lübeck dagegen mit 16, Hamburg mit 12, Rostock mit 8, Stralsund mit 12.
Auf dem großen Hansetage am 12. März 1441, auf dem auch Stendal und Salzwedel vertreten waren, wurde über die Abhilfe der Bedrückungen des Kaufmanns in Brügge verhandelt. Diese Verhandlungen endeten in Anbetracht der großen nötig werdenden Geldkosten ohne befriedigendes Ergebnis. Dafür wandte man bei dieser Gelegenheit seine Aufmerksamkeit um so mehr der inneren Organisation der deutschen Hanse zu. Die Eintrittsbedingungen für neue Mitglieder wurden genau festgesetzt, der Besuch der Hansetage geregelt, der oben mitgeteilte Eid den eingeladenen, aber nicht erschienenen Hansestädten zugeschoben.
In demselben Jahre, im Juli, wurde ein Bündnis zwischen wendischen, pommerschen, märkischen und sächsischen Städten, darunter auch Stendal und Salzwedel, beraten auf gemeinsamen Schutz der Straßen und des Kaufmanns, auf Abwehr von Angriffen der Herren und Fürsten auf die Städte. Aber erst Michaelis 1443 beurkundeten Lübeck, Hamburg und Bremen, daß diese Städte sich von Michaelis ab verbunden hätten, die Straßen zu schützen, dem Raube zu wehren, im Falle von Angriffen von Fürsten und Herren einander mit bewaffneter Macht beizustehen, Erhebungen gegen die Räte in den Städten nötigenfalls mit Gewalt zu dämpfen und ihren Bund gemeinsam gegen jeden zu verteidigen. Die Städte hatten sich dazu in drei Teile geteilt; zu dem 2. Teil gehörten Stendal, Salzwedel, Seehausen, Osterburg und Tangermünde, außerdem Bremen, Stade, Buxtehude, Lüneburg und Uelzen.
Die Fortdauer der braunschweigisch-lüneburgischen Fehde, die Besorgnis vor einem neuen Heerzuge des Herzogs Wilhelm von Sachsen und die allseitig herrschende Unsicherheit der Landstraßen, welche sich vielleicht in keinem Jahrzehnt so fühlbar machte, wie in dem zu Ende gehenden, ließ die sächsischen Städte auf der Tagefahrt zu Braunschweig am 27. April 1459 ihren 1456 abgelaufenen Bund auf 6 Jahre erneuern. Als neue Mitglieder des Bundes erschienen Stendal und Tangermünde, während das ersterem so eng verbundene Salzwedel merkwürdigerweise fehlt und die Halberstädter Diözese sich erst im September zum Beitritt entschlossen. Wir sehen also von nun an Stendal in dem Bunde der niedersächsischen Städte. Die Folge dieser Eintracht zeigte sich bald: Braunschweig gelangte am 25. Mai 1459 durch Vertrag wieder in den Besitz der freien Wasserfahrt auf der Oker, Aller und Weser nach Bremen.
Und noch eines Bündnisses sei hier gedacht. Am 31. Oktober 1476 schloß Stendal mit vielen wendisch-bremischen und sächsischen Städten auf 6 Jahre ein Sonderbündnis: Eine jede Stadt solle ihrem Herrn leisten, wozu sie verpflichtet sei. Werde sie darüber hinaus vergewaltigt oder belästigt, so sollen die anderen Städte ihr zu Hilfe kommen. Dabei würde Stendal zur Stellung von 8 Gewappneten verpflichtet. Im Verhinderungsfalle sind für den Gewappneten 4 rhein. Gulden monatlich zu zahlen, ein halbes Jahr vor Ablauf des Bündnisses soll Lübeck die Teilnehmer nach Lüneburg entbieten, um über Verlängerung oder Aenderung zu beraten. Auf Grund dieser Abmachung verpflichtete sich auch Stendal, dem von seinem Erzbischof Ernst von Sachsen wegen der Türkensteuer bedrängten Magdeburg auf Erfordern Hilfe zu leisten.
Am 12. September 1483 schlossen die zu Lüneburg versammelten Räte und Ratssendeboten der Städte Lübeck, Hamburg, Magdeburg, Braunschweig und Lüneburg für sich und für andere Städte auf 10 Jahre ein dem von 1476 ganz ähnliches Bündnis (tohopesate). Es wird ausdrücklich festgesetzt, daß sie in keinem Falle dem Bedränger einer Stadt irgend welche Zufuhren aus ihren Mauern gestattet werden, bei Strafe von 5 Mark Gold, die unter die Bundesglieder verteilt werden sollen.
Schon aus diesen Bündnissen lernen wir die Macht immer deutlicher kennen, die sich, namentlich in der Mark, der hansischen Freiheit und Selbständigkeit der Städte entgegenzustellen begann: die landesherrliche Macht; je mehr sie erstarkte, desto gefährlicher wurde sie für diese städtische Freiheit. Gerade Stendal sollte das gar bald erfahren. Wir haben keinen Grund, das zu bedauern, handelte es sich doch bei der Stärkung der landesherrlichen Macht um die Einheit und Macht des ganzen Landes.